Unser FAQ

Kann eine Rechnung korrigiert werden, wenn etwas nicht passt?

Kann eine Rechnung korrigiert werden, wenn etwas nicht passt?

Kann eine Rechnung korrigiert werden, wenn etwas nicht passt?

Kann eine Rechnung korrigiert werden, wenn etwas nicht passt?

Ja, in der Praxis kann eine Rechnung in der Regel korrigiert werden – wichtig ist nur, dass die Korrektur formal sauber erfolgt und die Rechnung danach inhaltlich konsistent zur tatsächlichen Beratungsleistung und zu den Deliverables passt. Je früher ein Fehler auffällt, desto einfacher ist es, ihn ohne Verzögerungen zu bereinigen.

Zuletzt aktualisiert:

24.02.2026

Was „korrigieren“ konkret heißt

Was „korrigieren“ konkret heißt

Korrigieren bedeutet typischerweise: Es wird eine Korrektur-/Stornorechnung bzw. eine berichtigte Rechnung erstellt (nicht „einfach überschreiben“). Damit bleibt die Belegkette nachvollziehbar. Inhaltlich wird dann z. B. die Leistungsbeschreibung präzisiert (Beratung statt Umsetzung), Positionen werden getrennt oder formale Angaben ergänzt. Wichtig ist, dass die Korrektur die Realität abbildet. Sonst wird es prüfkritisch.

Welche Fehler sich typischerweise gut korrigieren lassen

Welche Fehler sich typischerweise gut korrigieren lassen

Oft gut korrigierbar sind:

  • unklare oder zu vage Leistungsbezeichnungen

  • vermischte Positionen (Beratung + Umsetzung in einer Zeile) → trennen

  • fehlender Leistungszeitraum oder unklare Zuordnung zum Projekt

  • formale Angaben (Adressdaten, Rechnungsnummernlogik, Datumsangaben)

Solche Korrekturen sind normal und kommen in der Praxis vor. Entscheidend ist die saubere Dokumentation.

Was kritisch ist (und warum)

Was kritisch ist (und warum)

Kritisch wird es, wenn versucht wird, Umsetzungsleistungen nachträglich als Beratung umzudeuten, obwohl die Leistung tatsächlich Produktion war. Eine Rechnung kann nur das korrekt beschreiben, was wirklich geleistet wurde. Wenn die Deliverables/Projektarbeit nicht zur korrigierten Beschreibung passen, entstehen Rückfragen oder Nichtanerkennung. Deshalb muss die Korrektur immer mit den tatsächlichen Ergebnissen übereinstimmen. Konsistenz ist hier das Kernprinzip.

Auswirkungen auf Zahlung und Auszahlung

Auswirkungen auf Zahlung und Auszahlung

Wenn die Rechnung korrigiert werden muss, kann das die Einreichung der Abschlussunterlagen und damit die Auszahlung verzögern – vor allem, wenn bereits gezahlt wurde und Zahlungsnachweise neu zugeordnet werden müssen. Deshalb ist es sinnvoll, Rechnungstexte vor Versand kurz zu prüfen. Wenn schon gezahlt wurde, ist es trotzdem lösbar, aber organisatorisch aufwendiger. Früh entdecken spart Zeit.

Best Practice: So vermeiden Sie Korrekturschleifen

Best Practice: So vermeiden Sie Korrekturschleifen

Bewährt ist eine kurze Rechnungsvorlage mit BAFA‑konformen Beratungspositionen und klaren Deliverables. Dazu ein schneller Konsistenzcheck: Antrag/Projektbeschreibung ↔ Deliverables ↔ Rechnungstext. Wenn das passt, sind Korrekturen selten nötig. Und wenn doch, sind sie schnell erledigt. Das ist der pragmatische Weg.

Was wir von Ihnen brauchen, wenn korrigiert werden soll

Was wir von Ihnen brauchen, wenn korrigiert werden soll

Für eine saubere Korrektur brauchen wir: die aktuelle Rechnung (Text/Positionen), die tatsächlich gelieferten Deliverables und die gewünschte Abgrenzung (Beratung vs. ggf. separate Umsetzung). Dann kann man die Positionen so formulieren, dass sie korrekt und konsistent sind. Ohne diese drei Dinge wird es schnell ungenau. Mit ihnen ist es meist in wenigen Minuten klar.

Entscheidungsregeln (Wenn–Dann)

Entscheidungsregeln (Wenn–Dann)

Wenn es um Formulierungen, Struktur oder formale Angaben geht, ist eine Korrektur in der Regel problemlos möglich; wenn die Rechnung etwas anderes behaupten soll als tatsächlich geleistet wurde, ist das kritisch und sollte stattdessen über saubere Leistungsabgrenzung und korrekte Belegkette gelöst werden.

Jasper, Dürr

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