Das ist grundsätzlich möglich: Der Zuschuss wird dann nur bis zum förderfähigen Maximalbetrag berechnet, und alles darüber hinaus tragen Sie als Eigenanteil. Wichtig ist, dass der förderfähige Beratungsanteil sauber abgegrenzt und dokumentiert ist, damit es keine Rückfragen zur Anerkennung gibt.
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
Viele Projekte sind in der Praxis größer als die förderfähige Obergrenze, insbesondere wenn neben Beratung auch Umsetzung geplant ist oder wenn das Vorhaben mehrere Teilbereiche umfasst. Die Obergrenze ist eine Förderlogik, keine „Projektgrößen‑Empfehlung“. Deshalb ist ein höheres Gesamtbudget nicht automatisch ein Problem. Es bedeutet nur, dass der Zuschuss nicht proportional mitwächst. Für Ihre Planung ist das vor allem eine Budget‑ und Strukturfrage.
Der förderfähige Anteil ist der Teil, der als Beratung (Analyse, Konzept, Empfehlung, Roadmap) anerkannt wird – bis zur Obergrenze. Der darüber hinausgehende Anteil bleibt vollständig Ihr Eigenanteil. Wenn zusätzlich Umsetzungsleistungen enthalten sind, sind diese häufig ohnehin nicht förderfähig und müssen separat betrachtet werden. Deshalb sollte man Quote, Obergrenze und Leistungsabgrenzung gemeinsam planen. So wird der Eigenanteil transparent.
Damit es sauber bleibt, sollte klar sein:
welche Leistungen Beratung sind (förderfähig)
welche Leistungen Umsetzung/Produktion sind (typischerweise nicht förderfähig)
welche Deliverables den Beratungsanteil belegen (Dokumente, Roadmap, Anforderungen)
Je sauberer diese Struktur, desto weniger Risiko, dass Teile nicht anerkannt werden. Eine „gemischte“ Leistungsbeschreibung ist der häufigste Auslöser für Rückfragen. Deshalb lohnt sich die Trennung in Leistungsblöcke.
In der Praxis gibt es zwei saubere Wege:
Beratung so strukturieren, dass sie als eigenständiger Block mit klaren Ergebnissen innerhalb der förderfähigen Logik bleibt, und Umsetzung separat beauftragen
das Projekt in sinnvoll getrennte Phasen aufteilen (z. B. erst Analyse/Konzept, später Umsetzung), ohne künstlich zu splitten.
Wichtig ist, dass die Trennung fachlich plausibel ist und nicht nur „für die Förderung“ passiert. So bleibt es prüffest und organisatorisch sinnvoll. Das reduziert auch Projektrisiken.
Häufige Fehler sind: Man rechnet mit Förderung auf das gesamte Budget, obwohl Obergrenze gilt; Beratung und Umsetzung werden vermischt; oder der Beratungsanteil ist nicht ausreichend dokumentiert. Auch Änderungen im Umfang ohne saubere Dokumentation können später zu Diskussionen führen. Diese Punkte sind vermeidbar, wenn man früh klar definiert, was Beratungsergebnis ist und was Umsetzung ist. Dann ist die Obergrenze nur noch eine klare Rechengröße.
Klären Sie vorab: Ihr Ziel, den gewünschten Beratungsumfang (Deliverables), ob Umsetzung parallel geplant ist und welches Gesamtbudget realistisch ist. Dann kann man den förderfähigen Teil sauber planen und den Eigenanteil transparent darstellen. Das ist für interne Freigaben oft entscheidend. Außerdem verhindert es spätere Enttäuschung. Ein kurzer Vorcheck reicht meist.
Wenn der Beratungsanteil klar definiert und dokumentiert ist, ist ein Projekt über der Obergrenze unproblematisch; wenn Beratung und Umsetzung vermischt sind oder der Beratungsanteil unklar bleibt, steigt das Risiko von Rückfragen und Nichtanerkennung einzelner Teile.

