Typischerweise ja – ein Relaunch‑Konzept kann förderfähig sein, wenn es klar als Beratung abgegrenzt ist (Analyse, Zielbild, Konzept, Anforderungen, Roadmap) und nicht als Umsetzung/Produktion (Design bauen, Programmierung, Content final erstellen) läuft. Entscheidend ist also nicht das Wort „Relaunch“, sondern ob das Ergebnis eine Entscheidungs‑ und Planungsgrundlage ist.
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
Förderfähig ist in der Regel die konzeptionelle Arbeit: Ist‑Analyse, Zieldefinition, Seiten-/Navigationskonzept, Content‑/SEO‑Konzept, Tracking‑Konzept, technische Anforderungen und Priorisierung. Das sind Beratungsleistungen, die die Umsetzung vorbereiten. Nicht förderfähig ist der Relaunch als Produktionsprojekt. Deshalb muss das Konzept als eigenständiger Beratungsblock erkennbar sein.
Ein förderfähiges Relaunch‑Konzept umfasst häufig:
Ist‑Analyse/Audit (UX, Inhalte, SEO, Technik‑Risiken)
Zielbild & Zielgruppen/Use‑Cases
Informationsarchitektur (Seitenstruktur, Navigation, Seitentypen)
Anforderungskatalog (funktional + inhaltlich, Muss/Kann)
SEO‑/Content‑Konzept (Intent‑Mapping, Redirect‑/Struktur‑Logik als Konzept)
Tracking‑/KPI‑Konzept
Priorisierte Roadmap inkl. Aufwand/Nutzen und Risiken
Diese Deliverables sind typisch, weil sie prüfbar und praktisch verwertbar sind.
Nicht förderfähig sind meist: Designproduktion, Programmierung/Implementierung, Theme‑Entwicklung, Content‑Produktion, Einpflege, Liveschaltung, operative SEO‑Umsetzung. Sobald das Projekt primär „wir bauen die neue Website“ ist, ist es förderlogisch Umsetzung. Das sollte dann getrennt beauftragt und als Eigenanteil geplant werden. Genau diese Trennung ist der häufigste Erfolgsfaktor.
Sauber ist:
Phase 1 = Relaunch‑Konzept (Beratung) mit klaren Dokumenten als Ergebnis
Phase 2 = Relaunch‑Umsetzung (Produktion) separat
Auch abrechnungstechnisch sollte das getrennt sein, damit der förderfähige Anteil eindeutig ist. So vermeiden Sie, dass die gesamte Leistung „umsetzungsnah“ wirkt. Das reduziert Rückfragen und macht Budget planbar.
Häufige Probleme sind zu vage Deliverables („Relaunch‑Beratung“ ohne konkrete Ergebnisse) oder eine Leistungsbeschreibung, die Umsetzung impliziert („neue Website erstellen“). Auch wenn im Konzept schon „Designs“ als fertige Layouts geliefert werden, kann das als Produktion gewertet werden. Besser: Anforderungen, Wireframes/Struktur als Konzept (wenn überhaupt), aber keine finalen Designs. Je klarer konzeptionell, desto sicherer.
Auch beim Relaunch‑Konzept gilt: Förderung bezieht sich typischerweise nur auf den förderfähigen Beratungsanteil und ggf. nur bis zur Obergrenze pro Antrag. Alles, was darüber hinausgeht oder Umsetzung ist, bleibt Eigenanteil. Deshalb sollte man das Konzeptpaket so strukturieren, dass es zur Förderlogik passt. Dann ist die Kalkulation robust.
Wenn Ihr Relaunch‑Konzept als Audit + Zielbild + Anforderungen + Roadmap dokumentiert ist, ist es typischerweise förderfähig; wenn es faktisch schon Umsetzung (Design/Build/Content) enthält oder als „Website erstellen“ beschrieben ist, ist es typischerweise nicht förderfähig und sollte getrennt werden.

