Ja, ein Anforderungskatalog bzw. Pflichtenheft ist in vielen Fällen förderfähig, wenn er als Ergebnis einer Beratungsleistung entsteht (Analyse, Konzept, Entscheidungsgrundlage). Kritisch wird es, wenn das Dokument faktisch Produktionsarbeit ersetzt (z. B. fertige Designs oder technische Implementierung) und nicht sauber von Umsetzung getrennt ist.
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
Ein Pflichtenheft ist im Kern eine strukturierte Entscheidungs‑ und Planungsgrundlage: Es beschreibt Ziele, Anforderungen, Kriterien und Rahmenbedingungen so, dass Umsetzung später sauber angeboten und umgesetzt werden kann. Genau diese konzeptionelle Vorarbeit ist typischerweise Beratung. Sie reduziert Fehlangebote, Nachträge und Umsetzungsrisiken, weil Erwartungen und Scope klar werden. Das ist der Hauptnutzen aus KMU‑Sicht.
Förderfähig sind meist Inhalte, die Analyse und Konzept abbilden, z. B. Zielbild, Zielgruppenlogik, Scope/Abgrenzung, Seitenstruktur, Inhaltsanforderungen, Qualitätskriterien und Prioritäten. Auch Anforderungen an Messbarkeit (KPIs, Events, Reporting‑Logik) sind häufig sinnvoll, weil sie die Steuerung der Website ermöglichen. Ebenso typisch: technische Mindestanforderungen als Kriterien (z. B. Performance‑Ziele, Wartbarkeit, Datenschutz‑Rahmen). Entscheidend ist, dass es um Anforderungen und Bewertung geht, nicht um Umsetzung.
Nicht förderfähig bzw. kritisch wird es, wenn das Pflichtenheft als Ersatz für Produktion genutzt wird, z. B. wenn fertige Layouts/Designs erstellt werden, Inhalte final produziert werden oder technische Konfigurationen/Build‑Schritte dokumentiert werden, die bereits Implementierung sind. Auch „wir bauen das gleich mit“ ist dann keine reine Beratung mehr. Diese Teile sollten separat geplant und abgerechnet werden. So bleibt die Beratungsleistung sauber.
Wir formulieren Ziel und Ergebnis als „Anforderungen definieren und Entscheidungsgrundlagen schaffen“ und benennen konkrete Deliverables (Anforderungskatalog, Kriterien, Abnahmelogik, Priorisierung). Zusätzlich wird klar festgehalten, dass keine technische Implementierung und keine Produktionsleistungen enthalten sind. Damit ist für Dritte nachvollziehbar, warum es Beratung ist. Das reduziert Rückfragen und macht die Leistung konsistent.
Ein gutes Pflichtenheft macht Angebote vergleichbar und senkt Projektrisiken. Sie können damit Agenturen gezielt briefen, Scope sauber abgrenzen und Abnahmen objektiver gestalten. Außerdem hilft es intern, Budget, Zeitplan und Prioritäten zu entscheiden, bevor Geld in Umsetzung fließt. Gerade bei Relaunch‑Projekten ist das oft der Unterschied zwischen „Projekt läuft“ und „Projekt eskaliert“. Es ist also nicht nur Formalie, sondern Steuerungsinstrument.
Damit Anforderungen nicht generisch bleiben, brauchen wir: Website‑Ziele, Zielgruppen, Angebot, Ist‑Stand (URL, bekannte Probleme), Rahmenbedingungen (Budgetkorridor, Timing, interne Ressourcen) und ggf. vorhandene Systeme/Tools (CMS, Analytics, CRM). Wenn bereits Angebote existieren, können wir daraus typische Lücken und Unklarheiten ableiten. Wenn noch nichts existiert, starten wir mit Zielbild und Scope. Wichtig ist, dass Entscheidungen (z. B. Prioritäten) von Ihnen bestätigt werden.
Üblich ist: Zielklärung → Ist‑Analyse → Struktur-/Seitenlogik → Anforderungen & Kriterien → Priorisierung → Abnahmekriterien → Übergabe als Dokument, das Angebote und Umsetzung steuert. Je nach Komplexität wird das in wenigen Iterationen geschärft, damit es nicht „zu theoretisch“ wird. Wir achten darauf, dass es für Agenturen praktisch nutzbar ist. Gleichzeitig bleibt es Beratung und keine Implementierung.
Wenn das Dokument Anforderungen, Kriterien, Prioritäten und Entscheidungsgrundlagen definiert, ist es typischerweise förderfähige Beratung; wenn es Produktionsarbeit ersetzt (Design/Build/Content final), ist es eher Umsetzung und sollte getrennt werden.

