BAFA fördert typischerweise Beratung für KMU – nicht „E‑Commerce als Branche“ an sich. Das heißt: E‑Commerce‑Strategieberatung kann grundsätzlich in den Rahmen passen, wenn sie als Beratung (Analyse, Konzept, Empfehlungen, Roadmap) sauber abgegrenzt ist und die BAFA‑Regeln (KMU‑Einordnung, Start erst nach Bewilligung, Nachweise) eingehalten werden.
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
Im BAFA‑Beratungskontext ist förderfähig typischerweise:
Analyse des Ist‑Zustands
Strategie, Zielbild, Konzeptentwicklung
Maßnahmenplanung, Priorisierung, Roadmap
Nicht förderfähig ist typischerweise operative Umsetzung/Produktion (z. B. Shop bauen, Kampagnen operativ managen, Inhalte produzieren). Entscheidend ist also die Leistungsart, nicht das Wort „E‑Commerce“. Genau diese Abgrenzung ist der Kern der Förderlogik.
Förderlogisch ist E‑Commerce‑Strategieberatung dann sauber, wenn sie Entscheidungen vorbereitet, z. B.:
Zielgruppen-/Sortimentslogik, Positionierung, Pricing‑Ansätze
Kanalstrategie (SEO/SEA/Marketplace/CRM) als Konzept
Funnel‑/Conversion‑Konzept, KPI‑System, Reporting‑Logik
Prozess-/Tool‑Konzept (Shop‑System, Schnittstellen, Datenflüsse) als Anforderungen
priorisierte Roadmap (Quick Wins bis Skalierung)
Das sind typische Beratungsdeliverables, die sich dokumentieren lassen.
In der Praxis kritisch bzw. meist nicht förderfähig sind:
Shop‑Implementierung (Theme, Plugins, Programmierung)
Content‑Produktion (Produkttexte, Kategorie‑Texte, Creatives)
operative Kampagnenbetreuung (Ads laufend optimieren, Retainer)
laufendes Shop‑Management (Sortimentspflege, Uploads, A/B‑Tests als Betrieb)
Wenn Sie das brauchen, sollte es als separater Umsetzungsblock geplant werden.
Damit E‑Commerce‑Strategieberatung als Beratung erkennbar ist, sind typische Ergebnisse:
Ist‑Analyse (Shop/Traffic/Conversion/Angebot/Prozesse)
Zielbild + KPI‑Set (Definitionen, Messlogik)
Strategiepapier (Kanäle, Positionierung, Prioritäten)
Anforderungskatalog (System/Tracking/Prozesse)
Maßnahmenkatalog + priorisierte Roadmap (Aufwand/Nutzen/Risiken)
Je klarer die Deliverables, desto weniger Interpretationsspielraum.
Auch wenn das Thema passt, müssen die formalen BAFA‑Punkte sitzen:
KMU‑Einordnung (inkl. Verbundstruktur, falls relevant)
Start erst nach Bewilligung (kein inhaltlicher Start vorher)
vollständige Unterlagen und konsistente Dokumentation
Diese Punkte sind in der Praxis häufiger „Stopper“ als das Thema selbst. Deshalb lohnt sich ein Vorcheck.
E‑Commerce‑Vorhaben sind oft Mischprojekte. Förderlogisch sauber ist meist:
Phase 1 (Beratung): Strategie, Konzept, Anforderungen, Roadmap
Phase 2 (Umsetzung): Shop‑Build, Content, Kampagnenbetrieb (Eigenanteil)
Diese Trennung macht Budget und Förderung planbar. Und sie verhindert, dass der Beratungsanteil durch Umsetzungsbegriffe „kontaminiert“ wird.
Häufige Fehler sind:
Strategie wird als „wir optimieren den Shop“ beschrieben (klingt operativ)
Deliverables sind zu vage („Beratung E‑Commerce“)
Umsetzung startet vor Bewilligung (z. B. Agentur beginnt schon mit Shop‑Arbeit)
Rechnungstexte enthalten Umsetzungsbegriffe
Das sind vermeidbare Punkte, wenn man die Beratung klar als Konzeptphase definiert.
Für einen Vorcheck reichen meist:
Unternehmensdaten (KMU‑Einordnung, ggf. Verbund)
Ziel des E‑Commerce‑Projekts (Wachstum, Profitabilität, Internationalisierung etc.)
was genau beraten werden soll (Strategie‑Bausteine)
ob Umsetzung parallel geplant ist (und durch wen)
Damit lässt sich schnell sagen, wie man das förderlogisch sauber strukturiert.
Wenn Ihre E‑Commerce‑Leistung als Strategie‑/Konzept‑Beratung mit klaren Deliverables beschrieben ist und Startregeln eingehalten werden, kann sie typischerweise in den BAFA‑Beratungsrahmen passen; wenn die Leistung überwiegend Umsetzung/operativer Betrieb ist oder bereits vor Bewilligung gestartet wurde, ist sie typischerweise nicht (oder nur teilweise) förderfähig und sollte sauber getrennt werden.

