Grundsätzlich sind viele Unternehmen förderfähig, wenn sie als KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) eingestuft werden und die jeweiligen Programmbedingungen erfüllen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, hängt vor allem von Unternehmensgröße, wirtschaftlichen Kennzahlen, Standort und ggf. verbundenen Unternehmen ab.
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
KMU‑Kriterien sind formale Grenzen, mit denen Förderprogramme Unternehmen nach Größe einordnen. Typisch sind dabei drei Dimensionen: Mitarbeiterzahl, Umsatz und/oder Bilanzsumme. Viele Programme nutzen diese Logik, weil sie Fördermittel gezielt auf kleinere und mittlere Unternehmen ausrichten. Wichtig ist: Es geht nicht um „gefühlt klein“, sondern um prüfbare Kriterien. Deshalb ist eine saubere Einordnung entscheidend.
Für eine erste Einordnung reichen meist:
Mitarbeiterzahl (aktuell, grob)
Umsatzgröße bzw. Bandbreite (und ggf. Bilanzsumme, je nach Programm)
Rechtsform und Unternehmenssitz/Standort
ob es verbundene Unternehmen/Unternehmensgruppen gibt
Diese Punkte entscheiden häufig bereits, ob KMU‑Einordnung grundsätzlich möglich ist. Je nach Programm kommen weitere Kriterien hinzu (z. B. Projektstart‑Regeln oder Branchenbezug). Die Details hängen vom konkreten Förderprogramm ab.
Ein häufiger Stolperstein ist, dass Unternehmen nicht isoliert betrachtet werden, wenn es Beteiligungen oder verbundene Unternehmen gibt. Dann können Mitarbeiter und Kennzahlen zusammengezählt oder anders bewertet werden, wodurch die KMU‑Einstufung kippen kann. Deshalb ist es wichtig, Beteiligungsstrukturen transparent zu machen. Das ist kein „Problem“, aber ein Prüfpunkt. Wer das ignoriert, riskiert spätere Rückfragen.
Viele Förderprogramme haben Standortbezug (z. B. regionale Ausgestaltung, Zuständigkeiten oder Förderquoten). Deshalb ist der Unternehmensstandort für die Einordnung relevant. Außerdem unterscheiden Programme oft zwischen Beratung, Investition und Umsetzung – selbst wenn Sie als KMU gelten, muss das Vorhaben in die Programmlogik passen. KMU‑Status ist also eine notwendige, aber nicht immer ausreichende Bedingung. Deshalb sollte man KMU‑Prüfung und Projektprüfung zusammen denken.
„KMU“ bedeutet nicht automatisch „jede Förderung passt“ und auch nicht „Förderung ist garantiert“. Außerdem ist „klein“ nicht nur Mitarbeiterzahl – wirtschaftliche Kennzahlen und Verbundstrukturen können entscheidend sein. Ein weiteres Missverständnis: Man prüft nur die Firma, aber nicht das konkrete Vorhaben (z. B. Beratung vs. Umsetzung). Für eine belastbare Aussage braucht es beides. Genau deshalb gibt es Vorchecks.
Für eine schnelle Einschätzung helfen: Mitarbeiterzahl, grobe Umsatzbandbreite, Rechtsform, Standort/Bundesland und ein kurzer Hinweis, ob es verbundene Unternehmen gibt. Damit lässt sich meist sehr schnell sagen, ob KMU‑Einordnung grundsätzlich wahrscheinlich ist. Danach kommt die zweite Ebene: passt das Vorhaben zur Förderlogik. So vermeiden Sie unnötige Antragsschleifen.
Wenn Sie klar innerhalb typischer KMU‑Größenordnungen liegen und keine komplexen Verbundstrukturen haben, ist Förderfähigkeit oft grundsätzlich gegeben; wenn es verbundene Unternehmen gibt oder Kennzahlen nahe an Grenzen liegen, sollte die Einordnung vorab sauber geprüft werden, bevor Sie Zeit in Anträge investieren.

