Unser FAQ

Ab wann darf gestartet werden (und was zählt als Projektstart)?

Ab wann darf gestartet werden (und was zählt als Projektstart)?

Ab wann darf gestartet werden (und was zählt als Projektstart)?

Ab wann darf gestartet werden (und was zählt als Projektstart)?

Gestartet werden darf typischerweise erst nach Bewilligung (bzw. nach dem offiziell zulässigen Startzeitpunkt im Programm). Als „Projektstart“ zählt in der Praxis alles, was zeigt, dass die Beratung inhaltlich begonnen wurde oder bereits verbindlich beauftragt ist – nicht nur die erste Rechnung.

Zuletzt aktualisiert:

24.02.2026

Warum der Startzeitpunkt so kritisch ist

Warum der Startzeitpunkt so kritisch ist

Der Startzeitpunkt ist eine der häufigsten Ursachen für Probleme, weil Förderlogik meist verlangt: erst Antrag/Bewilligung, dann Leistung. Wenn vorab schon beraten oder umgesetzt wird, wirkt es so, als würde Förderung rückwirkend beantragt. Das führt häufig zu Rückfragen oder kann die Förderung gefährden. Deshalb ist „Start erst nach Bewilligung“ eine zentrale Regel. Sie schützt den gesamten Prozess.

Was typischerweise als Projektstart gewertet wird

Was typischerweise als Projektstart gewertet wird

Als Projektstart wird häufig gewertet:

  • inhaltliche Beratungsleistung beginnt (Kickoff mit inhaltlicher Arbeit, Analyse, Workshops)

  • verbindliche Beauftragung/Vertragsschluss für die geförderte Leistung (je nach Programmlogik)

  • Leistungserbringung (auch ohne Rechnung)

  • erste abrechenbare Arbeit am Beratungsgegenstand

Wichtig: Es geht nicht nur um Geldfluss, sondern um den Beginn der Leistung.

Was in der Regel noch kein Projektstart ist (Vorbereitung)

Was in der Regel noch kein Projektstart ist (Vorbereitung)

Meist unkritisch sind organisatorische Vorbereitungen ohne inhaltliche Beratung, z. B.:

  • Terminabstimmungen, Projektorganisation, Rollen klären

  • Zugänge anfordern/technisch vorbereiten (ohne Analyse/Arbeit)

  • Unterlagen sammeln, Daten bereitstellen

  • grobe Zielklärung auf Meta‑Ebene („Was wollen wir grundsätzlich?“), ohne in die Beratungsarbeit einzusteigen

Trotzdem sollte man vorsichtig sein: Sobald daraus echte Analyse/Empfehlung wird, ist es inhaltlicher Start.

Grauzonen (typische Fälle)

Grauzonen (typische Fälle)

Grauzonen sind z. B. „Kickoff‑Meeting“, „Erstgespräch“, „Audit‑Vorbereitung“ oder „kurzer Quick‑Check“. Wenn dabei bereits konkrete Analyse gemacht oder Empfehlungen gegeben werden, kann das als Start gelten. Sauber ist: Vor Bewilligung nur organisatorisch, nach Bewilligung inhaltlich. Auch schriftliche Dokumente mit Analysen vor Bewilligung sind riskant. Deshalb sollte man diese Grenze bewusst ziehen.

Was das für Website‑Projekte praktisch heißt

Was das für Website‑Projekte praktisch heißt

Bei Website‑Beratung zählt z. B. ein Audit, eine SEO‑Analyse, ein UX‑Workshop oder ein Tracking‑Konzept als inhaltliche Leistung – das sollte erst nach Bewilligung passieren. Dagegen sind das Einsammeln von Zugängen, das Zusammenstellen vorhandener Daten oder die Terminplanung meist Vorbereitung. Wichtig ist, dass keine „Beratungsdeliverables“ vor Bewilligung entstehen. Sonst wird es schwer, den Start sauber zu belegen. Das ist der häufigste Stolperstein.

Wie Sie sich absichern (prozesspraktisch)

Wie Sie sich absichern (prozesspraktisch)

Sinnvoll ist eine klare interne Regel: „Vor Bewilligung keine inhaltliche Beratung, keine Analysen, keine Empfehlungen.“ Zusätzlich hilft eine kurze Start‑Checkliste: Bewilligung liegt vor? Startdatum klar? Kickoff‑Agenda ohne inhaltliche Analyse? Dann los. Auch die Dokumentation (Protokolle, Deliverables) sollte erst ab Startdatum beginnen. So ist es im Zweifel nachvollziehbar.

Entscheidungsregeln (Wenn–Dann)

Entscheidungsregeln (Wenn–Dann)

Wenn Bewilligung vorliegt und die Beratung erst danach inhaltlich startet, ist das in der Regel sauber; wenn vorab bereits analysiert, beraten oder verbindlich beauftragt wurde, ist das häufig kritisch und sollte vor Antragstellung unbedingt geklärt werden.

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