In der Regel wird nicht automatisch die gesamte Summe gefördert, sondern nur der förderfähige Anteil der Beratung – und häufig nur bis zu einer Obergrenze pro Antrag. Entscheidend ist, dass die Leistung als Beratung (Analyse/Konzept/Empfehlung) sauber abgegrenzt und dokumentiert ist; Umsetzungs-/Produktionsanteile zählen typischerweise nicht dazu.
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
Förderprogramme fördern nicht „alles, was bezahlt wird“, sondern das, was in die Programmlogik passt. Bei Beratungsförderungen ist das typischerweise die Beratungsleistung selbst, nicht Umsetzung. Zusätzlich begrenzen viele Programme den maximal förderfähigen Betrag. Deshalb kann selbst eine vollständig förderfähige Beratungssumme nur bis zur Obergrenze bezuschusst werden. Für KMU ist das wichtig, weil es die Budgetplanung bestimmt. Quote und Obergrenze müssen zusammen gedacht werden.
Förderfähig sind häufig Leistungen wie Ist‑Analyse, Bewertung, Zielbild, Konzept, Maßnahmenplan, Priorisierung, Roadmap, Anforderungen/Pflichtenheft und Entscheidungsgrundlagen. Das sind Leistungen, die Wissen aufbauen und Entscheidungen verbessern. Wichtig ist, dass diese Leistungen als Ergebnis nachvollziehbar sind (Dokumente, Empfehlungen, Protokolle). Je klarer die Deliverables, desto leichter die Anerkennung. Unklare „Beratungsstunden“ ohne Ergebnislogik sind eher anfällig für Rückfragen.
Nicht förderfähig sind häufig Umsetzungs‑ und Produktionsleistungen: Website bauen, Inhalte final schreiben, Design produzieren, technische Implementierung, Kampagnen operativ ausrollen. Wenn solche Teile in einem Paket enthalten sind, muss sauber getrennt werden, sonst wirkt das gesamte Projekt „umsetzungsnah“. Das führt zu Rückfragen oder dazu, dass Teile nicht anerkannt werden. Deshalb ist die Abgrenzung nicht nur Formalie, sondern zentral für Planbarkeit. Saubere Trennung schützt den Zuschuss.
Selbst wenn 100% Ihrer Leistung Beratung wäre, greift häufig eine Obergrenze pro Antrag. Das bedeutet: Ab einem bestimmten Betrag steigt der Zuschuss nicht weiter. Alles darüber bleibt Eigenanteil. Deshalb ist es sinnvoll, den Beratungsumfang so zu planen, dass er zur Obergrenze passt – oder bewusst darüber hinauszugehen, wenn der Mehrwert es rechtfertigt. Wichtig ist, dass Sie das vorher wissen, nicht erst nachher.
In der Praxis funktioniert es am besten, wenn Beratung als eigener Leistungsblock mit klaren Ergebnissen beschrieben wird und Umsetzung separat bleibt. Dann ist nachvollziehbar, welcher Teil förderfähig ist. Zusätzlich hilft eine klare Dokumentation: Ziele, Vorgehen, Ergebnisse, Abschluss. Je weniger Vermischung, desto weniger Interpretationsspielraum. Das reduziert Rückfragen und beschleunigt die Prüfung.
Viele gehen davon aus, dass „Beratungssumme“ automatisch vollständig gefördert wird oder dass die Quote auf das gesamte Projektbudget gilt. In der Praxis gilt die Quote nur auf den förderfähigen Anteil und oft nur bis zur Obergrenze. Ein weiteres Missverständnis ist, dass man Umsetzung „als Beratung formulieren“ könne – das ist riskant und führt häufig zu Problemen. Saubere Abgrenzung ist der sichere Weg. Dann ist die Kostenlogik transparent.
Wenn Ihre Leistung klar Beratung ist und innerhalb der Obergrenze liegt, ist die Förderung meist gut planbar; wenn Umsetzung enthalten ist oder das Budget deutlich über der Obergrenze liegt, sollte der förderfähige Teil sauber getrennt und der Rest als Eigenanteil eingeplant werden.

