Typischerweise ja – ein Tracking‑/KPI‑Konzept ist in der Regel förderfähig, wenn es als Beratungsleistung erbracht wird: also als Analyse, Zieldefinition, Messkonzept und Empfehlung, inklusive klarer Dokumentation. Nicht förderfähig ist typischerweise die technische Implementierung (Tags einbauen, Systeme konfigurieren, Dashboards live bauen), wenn das als reine Umsetzung/Produktion läuft.
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
Förderlogisch ist ein Tracking‑/KPI‑Konzept eine Entscheidungsgrundlage: Welche Ziele verfolgt die Website, welche Kennzahlen messen Erfolg, welche Events/Parameter braucht es, und wie wird datenschutzkonform gemessen. Das ist konzeptionell und gut dokumentierbar. Genau deshalb passt es typischerweise in Beratungsförderungen. Wichtig ist, dass das Ergebnis ein klares Konzeptdokument ist. Dann ist es prüffest.
Förderfähige Bausteine sind häufig:
Ziel- & KPI‑Definition (Business‑Ziele → Messgrößen)
Messplan (Events, Conversions, Parameter, Funnel‑Logik)
Tracking‑Architektur als Konzept (welche Tools, welche Datenflüsse, Rollen)
Reporting‑Logik (Dashboards/Reports als Spezifikation, Frequenz, Verantwortlichkeiten)
Qualitätssicherung als Konzept (Testfälle, Plausibilitätschecks)
Datenschutz-/Consent‑Anforderungen als konzeptionelle Anforderungen
Das sind typische Beratungsdeliverables, weil sie Entscheidungen vorbereiten und später Umsetzung steuern.
Meist nicht förderfähig sind operative Tätigkeiten wie:
Tags/Tracking einbauen (GTM/Code), Events technisch implementieren
Tools konfigurieren und live schalten
Dashboards produzieren und dauerhaft betreiben
laufendes Tracking‑Monitoring als operative Betreuung
Diese Leistungen können sinnvoll sein, sollten aber als Umsetzung getrennt geplant werden.
Wenn Sie beides möchten, ist der saubere Weg:
Phase 1 = Tracking‑/KPI‑Konzept (förderfähig)
Phase 2 = Implementierung (Eigenanteil)
Idealerweise getrennt in Leistungsbeschreibung und Abrechnung. Dann ist klar, welcher Teil gefördert wird. Das reduziert Rückfragen und macht Budget planbar.
Typische Endergebnisse sind z. B.:
KPI‑Set inkl. Definitionen (Formeln/Logik)
Messplan (Event‑Liste, Trigger, Parameter, Zuordnung zu Zielen)
Tool‑/Datenfluss‑Konzept und Rollen/Verantwortlichkeiten
Reporting‑Spezifikation (welche Ansichten, welche Filter, welche Frequenz)
QA‑Checkliste/Testfälle
Damit ist die Beratungsleistung klar belegbar. Und Sie können Umsetzung sauber beauftragen.
Häufige Probleme sind, dass „Tracking‑Konzept“ in der Praxis als Implementierung verkauft wird oder dass Deliverables zu vage bleiben („wir richten Analytics ein“). Auch Datenschutz wird oft nur nebenbei erwähnt, obwohl er konzeptionell wichtig ist. Sauber ist: Anforderungen + Messplan + Reporting‑Spezifikation. Dann ist es eindeutig Beratung.
Wenn Sie ein dokumentiertes KPI‑/Messkonzept als Spezifikation erhalten, ist es typischerweise förderfähig; wenn die Leistung hauptsächlich aus technischer Einrichtung und laufender Betreuung besteht, ist sie typischerweise nicht förderfähig und sollte getrennt beauftragt werden.

