Typischerweise ja – ein Content‑Konzept kann förderfähig sein, wenn es klar als Beratungsleistung abgegrenzt ist: also als Analyse, Strukturierung, Empfehlung und Planung (z. B. Seitenplan, Content‑Strategie, Priorisierung, Briefing‑Vorlagen). Nicht förderfähig ist in der Regel die Content‑Produktion selbst (Texte final schreiben, redigieren, einpflegen, veröffentlichen).
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
Förderfähig ist der Teil, der Entscheidungen vorbereitet: Welche Seiten braucht es, welche Ziele/Intents decken sie ab, welche Inhalte/Struktur sind sinnvoll, welche Priorität hat was und wie misst man Wirkung. Ein Seitenplan und Briefings sind dafür typische, gut dokumentierbare Ergebnisse. Entscheidend ist, dass es als Konzept/Planung erkennbar ist. Sobald es in „wir erstellen die fertigen Texte“ kippt, wird es Umsetzung.
Förderfähige Bestandteile sind häufig:
Seitenplan / Informationsarchitektur (Seitentypen, Navigation, Prioritäten)
Intent‑/Zielgruppen‑Mapping (welche Seite beantwortet welche Nutzerfrage)
Content‑Gap‑Analyse (was fehlt, was ist redundant, was muss aktualisiert werden)
Struktur‑ und Qualitätskriterien (Abschnitte, Pflichtinhalte, Tonalität, Compliance‑Hinweise)
Briefing‑Templates (Ziel, Kernbotschaft, Struktur, FAQs, interne Links, Messkriterien)
Redaktions‑/Rollout‑Plan (Reihenfolge, Aufwandsschätzung, Abhängigkeiten)
Das sind typische Beratungsdeliverables, weil sie planbar und prüfbar sind.
Meist nicht förderfähig sind:
Texte final schreiben (inkl. Überarbeitung/Copywriting als Produktion)
Lektorat/Redaktion als laufende Produktion
Content einpflegen/publizieren (CMS‑Arbeit)
laufende Content‑Betreuung (monatliche Artikel, Updates als operative Leistung)
Diese Teile können sinnvoll sein, sollten aber separat als Eigenanteil geplant werden.
Briefings sind normalerweise konzeptionell. Kritisch wird es, wenn Briefings faktisch schon fertige Textbausteine liefern oder wenn die Leistung als „Texterstellung“ verkauft wird. Sauber ist: Briefings als Vorgaben/Struktur/Anforderungen, ggf. Beispielabschnitte zur Illustration – aber keine vollständigen finalen Texte als Hauptleistung. Je klarer die Trennung, desto weniger Diskussion. Das ist vor allem eine Frage der Leistungsbeschreibung.
Prüffest wird es durch klare Dokumente, z. B.:
Seitenplan (priorisiert)
Briefing‑Vorlagen + ausgefüllte Briefings für Kernseiten
Qualitätskriterien/Checkliste (z. B. Struktur, Pflichtinhalte, Messpunkte)
Redaktions‑/Rollout‑Plan
Damit ist nachvollziehbar, dass es Beratung/Planung ist. „Wir beraten zu Content“ ohne greifbare Ergebnisse ist schwächer.
Auch hier gilt: Förderung bezieht sich typischerweise nur auf den förderfähigen Beratungsanteil und ggf. nur bis zur Obergrenze pro Antrag. Wenn Sie zusätzlich Texterstellung wollen, sollte das getrennt kalkuliert werden. So bleibt Ihr Budget sauber und erwartbar. Und Sie vermeiden, dass der gesamte Block als Produktion gelesen wird.
Wenn Seitenplan und Briefings als Konzept/Planung mit klaren Kriterien und Prioritäten geliefert werden, ist das typischerweise förderfähig; wenn die Leistung hauptsächlich aus finalen Texten/Produktion besteht, ist sie typischerweise nicht förderfähig und sollte getrennt beauftragt werden.

