Typischerweise nein: Umsetzung/Produktion wie Website bauen, Design final erstellen oder Texte final schreiben ist in der Regel nicht förderfähig. Förderfähig ist typischerweise der Beratungsanteil (Analyse, Konzept, Empfehlungen, Roadmap), also alles, was Entscheidungen vorbereitet – nicht die operative Produktion.
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
Die Förderlogik zielt bei Website‑Themen häufig auf Beratung ab: Ist‑Analyse, Zieldefinition, Konzept und Maßnahmenplanung. Produktion ist dagegen eine konkrete Liefer-/Werkleistung. Wenn beides vermischt wird, wirkt das Projekt „umsetzungsnah“ und wird prüfkritisch. Deshalb ist die Abgrenzung nicht nur Formalie, sondern zentral für Förderfähigkeit. Je klarer getrennt, desto stabiler der Zuschuss.
Typische Umsetzungs-/Produktionsleistungen sind:
Website bauen/implementieren (CMS einrichten, Theme umsetzen, Programmierung, Shop‑Setup)
Designproduktion (Layouts final gestalten, UI‑Design final ausarbeiten)
Texte final schreiben und Content produzieren (inkl. Einpflege/Upload)
laufende operative Betreuung (Pflege, regelmäßige Content‑Updates, Kampagnenarbeit)
Diese Leistungen können fachlich sinnvoll sein, sind aber meist nicht der förderfähige Teil.
Förderfähig ist häufig die Beratung, die die Umsetzung vorbereitet, z. B.:
Ist‑Analyse/Audit (UX, SEO, Technik‑Risiken)
Zielbild, Anforderungen, Informationsarchitektur
Content‑/SEO‑Konzept, Seitenstruktur‑Empfehlungen
Tracking‑/KPI‑Konzept
Maßnahmenplan/Roadmap, Priorisierung, Aufwandsschätzung
Das sind typische Beratungsdeliverables, die als Ergebnis dokumentierbar sind.
Wenn Sie Beratung und Umsetzung wollen, ist der saubere Weg: zwei getrennte Leistungsblöcke (inhaltlich, zeitlich und abrechnungstechnisch). Dann kann der Beratungsblock förderfähig sein, während die Umsetzung separat als Eigenanteil läuft. Das reduziert Rückfragen und macht Budget/Erwartung transparent. In der Praxis ist das die stabilste Struktur.
Häufige Fehler sind, Umsetzungsarbeit als „Beratung“ zu beschreiben oder Deliverables zu vage zu halten („Optimierung der Website“ ohne Konzept/Ergebnis). Auch wenn am Ende nur eine fertige Website steht, fehlt oft der Beratungsnachweis. Deshalb sollten Beratungsdeliverables explizit vereinbart und dokumentiert werden. Das ist prüfentscheidend. So vermeiden Sie, dass Teile nicht anerkannt werden.
Planen Sie Umsetzung/Produktion grundsätzlich als Eigenanteil ein. Planen Sie den Zuschuss nur auf den förderfähigen Beratungsanteil (und ggf. nur bis zur Obergrenze pro Antrag). So ist die Kalkulation robust, auch wenn sich der Umsetzungsumfang ändert. Das verhindert Enttäuschungen. Und es macht Angebote sauber vergleichbar.
Wenn eine Leistung ein Konzept/Empfehlung/Entscheidungsgrundlage erzeugt, ist sie typischerweise förderfähig; wenn sie ein fertiges Produkt liefert (Website, Design, Texte), ist sie typischerweise nicht förderfähig und sollte getrennt beauftragt werden.

