Möglicherweise ja, aber die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe kann die KMU‑Einordnung und damit die Förderfähigkeit beeinflussen, weil Kennzahlen und Mitarbeiter je nach Beteiligungsstruktur zusammen betrachtet werden können. Entscheidend ist, wie die Gruppe rechtlich und wirtschaftlich verbunden ist und welche Einheit den Antrag stellt.
Zuletzt aktualisiert:
24.02.2026
Förderprogramme wollen vermeiden, dass große Unternehmensstrukturen über einzelne Tochtergesellschaften als „klein“ erscheinen. Deshalb wird bei Gruppen oft geprüft, ob Unternehmen als verbunden/partner/selbstständig einzustufen sind. Diese Einstufung kann dazu führen, dass Mitarbeiterzahlen und wirtschaftliche Kennzahlen anteilig oder vollständig berücksichtigt werden. Das ist kein Ausschluss per se, aber ein formaler Punkt, der sauber geklärt werden muss. Je früher das passiert, desto weniger Risiko entsteht später.
In der Praxis wird meist geschaut: Wer hält Anteile an wem, gibt es beherrschenden Einfluss, wie ist die Stimmrechts-/Kontrollstruktur, und welche Einheit ist Antragsteller. Außerdem wird geprüft, ob es wirtschaftliche Verflechtungen gibt, die eine gemeinsame Betrachtung nahelegen. Für KMU‑Kriterien kann das entscheidend sein, weil sich die Größenordnung dadurch verändert. Deshalb reicht „wir sind eine Tochter“ als Info nicht aus. Man braucht eine kurze, klare Strukturübersicht.
Wenn Ihr Unternehmen als „verbunden“ eingestuft wird, können Kennzahlen und Mitarbeiter der Gruppe stärker in die Bewertung einfließen. Dadurch kann ein Unternehmen, das allein betrachtet ein KMU wäre, förderlogisch aus dem KMU‑Rahmen fallen. Umgekehrt kann es Konstellationen geben, in denen die Einordnung weiterhin KMU‑konform ist, z. B. bei bestimmten Beteiligungsgraden oder Strukturen. Genau diese Abgrenzung ist der Kern der Prüfung. Deshalb sollte man das nicht „auf gut Glück“ einreichen.
Für einen Vorcheck reichen meist: kurze Beschreibung der Gruppenstruktur (wer ist Mutter/Tochter), Beteiligungsquoten (grob), welche Einheit den Antrag stellt, und ob es weitere verbundene Unternehmen gibt. Zusätzlich hilfreich: grobe Mitarbeiterzahl und Umsatzbandbreite der antragstellenden Einheit und – falls relevant – der Gruppe. Damit lässt sich oft schnell sagen, ob es ein klarer Fall oder ein Grenzfall ist. Je transparenter die Struktur, desto schneller die Einordnung.
Häufige Probleme sind unvollständige Angaben zur Beteiligungsstruktur oder die Annahme, dass nur die antragstellende Gesellschaft zählt. Auch wechselnde Strukturen (z. B. neue Beteiligungen) können die Einordnung beeinflussen. Ein weiterer Stolperstein ist, dass intern unterschiedliche Zahlen kursieren, die nicht konsistent sind. Das führt schnell zu Rückfragen und Verzögerungen. Deshalb lohnt sich eine saubere, einheitliche Darstellung.
Wenn die Gruppenstruktur relevant ist, sollte sie vor Antragstellung sauber geklärt und dokumentiert werden, damit es später keine Überraschungen gibt. Das betrifft nicht nur die Förderfähigkeit, sondern auch die Nachweislogik und die Konsistenz der Angaben. In vielen Fällen ist das kein „Stopper“, aber es ist ein Punkt, der früh entschieden werden muss. So bleibt der Prozess planbar. Ohne diese Klärung steigt das Risiko unnötig.
Wenn keine beherrschende Verbundstruktur vorliegt oder die Einordnung trotz Gruppe klar innerhalb der KMU‑Logik bleibt, ist Förderung oft möglich; wenn die Gruppe die KMU‑Kriterien voraussichtlich sprengt oder die Struktur unklar ist, sollte die Einordnung vorab sauber geprüft werden, bevor Sie Zeit in Antrag und Unterlagen investieren.

